AGB
AGB
Auftrag
Mit der Auftragserteilung an Carriage Car Multiservice erkennt der Auftraggeber folgende,
nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner
Unterschrift auf dem Auftrags- bzw. Vollmachtformular.
Durch die Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber der Carriage Car Multiservice
den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit
dieser Auftragserteilung werden die vereinbarten
Zulassungsservice-Gebühren fällig. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die
Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an der Carriage Car Multiservice
übergeben
werden. Aufträge, welche an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von
Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen.
Die Beauftragung der Carriage Car Multiservice
umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung
durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im
Auftrage des Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit
nichts anderes vereinbart wird oder die Carriage Car Multiservice
im eigenen Namen
handelt. Dazu gehören auch der Abschluss einer Kfz-Versicherung, die
Schilderprägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen
an die Kfz-Zulassungsstelle.
Haftung
Für den Verlust von Zulassungsunterlagen oder Ausweispapieren, der durch die Carriage Car Multiservice zu vertreten ist, ersetzt die Carriage Car Multiservice die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc. Die Carriage Car Multiservice wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller Verspätungen (verspätete Rückgabe durch das Amt oder verkehrsbedingt, etc.) nicht haftbar zu machen. In einem solchen Fall wird umgehend mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen. Wird der Zulassungsauftrag von einem Auftraggeber erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Auftraggeber in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber stellt die Carriage Car Multiservice von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber hat gegenüber der Carriage Car Multiservice keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern- Kommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.
Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise der zu Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen
bzw. Dienstleistungen der Carriage Car Multiservice
, die dem Auftraggeber bekannt ist.
Abweichend hiervon haben nur einzelne schriftlich gefasste
Sondervereinbarungen Gültigkeit.
Rechnungen der Carriage Car Multiservice
sind sofort fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen.
Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus
Gründen verweigern, die weder der Carriage Car Multiservice
noch ein von ihr mit der
Zulassung Beauftragter zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von bis zu 100,- € erhoben werden. Diese Bearbeitungsgebühr
erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, der der Carriage Car Multiservice
im
Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht hat.
Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die Carriage Car Multiservice
dem
Kunden den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung mitgeteilt hat.
Sonstige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer Kraft.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Carriage Car Multiservice bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mülheim an der Ruhr. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Carriage Car Multiservice ist Mülheim an der Ruhr. Dieses gilt auch für Klagen der Carriage Car Multiservice gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand 01-09-2022ingeben ...